SPD im Landkreis Harburg ist gegen Demokratieabbau...
30. August 2010 0 Kommentare...und die geplante Abschaffung der Stichwahlen
Der SPD-Unterbezirk Landkreis Harburg spricht sich entschieden gegen die von
der CDU/FDP-Landesregierung geplante Abschaffung von Stichwahlen bei den
Wahlen der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte in Niedersachsen aus.
Dazu erklärt Klaus-Dieter Feindt, Vorsitzender des SPD-Unterbezirks:
„Eine Abschaffung der Stichwahlen bei den Bürgermeister- und Landratswahlen
lehnen wir ab. Dies kann in den häufigen Fällen, dass mehr als zwei
Kandidaten antreten, zu Zufallsergebnissen führen. Wenn also z.B. fünf
Bewerber antreten, dann könnte in Zukunft im ersten und einzigen Wahlgang
schon ein Stimmenanteil von etwas mehr als 20 % ausreichend sein, um
Bürgermeister oder Landrat zu werden. Die SPD will, dass die Wählerinnen und
Wähler auch in Zukunft immer dann ein zweites Mal das Wort haben, wenn im
ersten Wahlgang kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen
erreicht hat. Dann sollte wie bisher eine Stichwahl zwischen den beiden im
ersten Wahlgang erfolgreichsten Bewerbern stattfinden.“
Professor Dr. Jens-Rainer Ahrens, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion,
ergänzt:
„Die SPD-Kreistagsfraktion lehnt die Abschaffung der Stichwahlen einstimmig
ab. Wir wollen an den bewährten Stichwahlen festhalten. Zwei der drei
kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen sehen das genauso.“
Matthias Westermann, Pressesprecher des SPD-Unterbezirks, meint:
„Der geplante Demokratieabbau ist der falsche Weg. Eine etwas geringere
Wahlbeteiligung bei Stichwahlen kann doch kein Grund sein, die Stichwahlen
ersatzlos abzuschaffen. Wird auf die Stichwahlen verzichtet, so kann dies
die demokratische Legitimation von Bürgermeistern und Landräten entscheidend
schwächen. Ein Bürgermeister, der z.B. mit 25 oder 35 % ins Amt gewählt
wird, steht viel schlechter da, als wenn er in einer Stichwahl 60 % aller
Wählerinnen und Wähler überzeugen kann.“
Zusammen mit der Verabschiedung eines neuen Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes, das derzeit im Landtag beraten wird und die
Gemeindeordnung und die Landkreisordnung ersetzen könnte, will der
CDU-Innenminister das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung ändern
und die Stichwahlen abschaffen. Die Neuregelung insgesamt soll zum 1.
November 2011 in Kraft treten, die Abschaffung der Stichwahlen jedoch
vorgezogen werden. Falls die Bürgermeisterwahlen 2011 in Winsen, Hanstedt
und Stelle zeitgleich mit der Kommunalwahl in Niedersachsen am 11. September
2011 stattfinden, dann fänden keine Stichwahlen statt. Fänden Sie vor diesem
Tag statt, gäbe es noch Stichwahlen.
Die geplante Abschaffung der Stichwahl bei den Wahlen der hauptamtlichen
Bürgermeister und Landräte stößt auch beim Niedersächsischen Landkreistag
auf strikte Ablehnung (so die Pressemitteilung des NLT vom 25.8.2010):
„Ein solches Vorgehen mag verfassungsrechtlich vertretbar sein, ist aber
politisch unklug. Es öffnet Zufallsmehrheiten Tür und Tor und schwächt damit
die Legitimation der Direktwahlen. Das lehnen wir mit großer Mehrheit ab.“
Der Niedersächsische Städtetag erklärte frühzeitig (Stellungnahme vom
7.5.2010):
„Die Stichwahl stärkt unserer Auffassung nach die demokratische Legitimation
der zu wählenden Hauptverwaltungsbeamten. Ihre beabsichtigte Abschaffung
lehnen wir aus diesem Grund ab.“
Allein der Niedersächsisches Städte- und Gemeindebund kommt trotz
grundsätzlicher Ablehnung des Kommunalverfassungsgesetzes und Bedenken
hinsichtlich der demokratisch Legitimation der Hauptamtlichen im Ergebnis zu
einer Befürwortung der Abschaffung der Stichwahlen (Stellungnahme vom
23.8.2010):
„Der Nds. Städte- und Gemeindebund lehnt die mit dem Gesetzentwurf verfolgte
Zusammenfassung von Nds. Gemeindeordnung, Nds. Landkreisordnung,
Region-Hannover-Gesetz und Göttingen-Gesetz zu einem einheitlichen Nds.
Kommunalverfassungsgesetz ab. (…) Für die beim Fortfall der Stichwahl
bedeutende Frage der Legitimation lassen sich gegensätzliche Argumente
finden. Im Ergebnis sprechen wir uns für die vorgesehene Abschaffung der
Stichwahl bei Direktwahlen aus.“
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